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„Als schwuler Mensch respektiere ich den Vorrang der Ehe aus Mann und Frau“

OFFENER BRIEF von Dennis Riehle

Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundesrat,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag,

der Bundesrat hat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzesentwurf (18/6665) mit Bitte um Herbeiführung eines parlamentarischen Beschlusses zugestellt, der die „Einführung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts“ fordert. Der Bundesrat, der sich auch auf Einschätzungen unterschiedlichster Ministerien des Bundes bezieht, begründet seinen Vorstoß damit, er wolle einer „konkreten und symbolischen Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“ entgegenwirken.

Riehle, Dennis_5

Ich selbst bezeichne mich als homosexuell, obwohl auch schon hier die Frage zu stellen ist, ob es sich um die passende Beschreibung einer Eigenschaft oder doch um eine Empfindung – und damit eher um ein Adverb als um ein Adjektiv – handelt.

Denn fälschlicherweise schreibt der Bundesrat in seinen Ausführungen von der „sexuellen Identität“, wenn er sich auf gleichgeschlechtliche Liebe beruft. Nein, die sexuelle Identität ist das Geschlecht eines Menschen, die zwar von „Normabweichungen“ beeinflusst werden kann, aber grundsätzlich ein feststehendes (passives) oder sich entwickelndes Verständnis der eigenen sexuellen Wesensmerkmale beschreibt. Es steht in keinem Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung. Denn sie gibt allein das privilegierte Begehren dar, welchem Geschlecht (aktiv) Zuneigung entgegengebracht wird.

Weshalb diese zunächst doch kleinlich anmutende Differenzierung? Sie ist deshalb wesentlich, weil die Argumentation mit der „sexuellen Identität“ viel weitergehende Ansprüche zu formulieren vermag als die mit der „sexuellen Orientierung“.

Dürfte der ersteren nämlich mit Art. 3 (Abs. 3) ein besonderer Schutz durch das Grundgesetz zukommen, ist das bei zweiter nicht zwingend der Fall. Insofern frage ich mich durchaus, ob hinter den verwendeten Begrifflichkeiten der bewusste Versuch der Irreführung versteckt ist, um daraus einer bestimmten Minorität und ihrer Lobbyvertretung zu mehr Einflüssen und Anrechten zu verhelfen. Kaum vorstellbar, dass ein solcher Gesetzentwurf rein zufällig und eher fahrlässig mit Wörtern spielt, die für die letztendliche Konsequenz ihrer Konnotation von ganz erheblicher Bedeutung sind.

Als schwuler Mensch respektiere ich den Vorrang der Ehe aus Mann und Frau – und auch, dass sich daraus das exklusive Bewahren dieser Verbindung ergibt, welche nicht mit einer Diskriminierung anderer Lebensweisen einhergeht. Denn nicht jede durch Verfassungsrang unter Obhut stehende Protektion ist gleichzeitig eine Benachteiligung sonstiger Alternativen, die  –  wie die homosexuelle Liebe  –  allein durch eine Integrität des Privaten, die jedem Menschen in seiner Würde ohnehin bedingungslos zuteilwird, uneingeschränkte Achtung erfährt. DSC_0199

Dass aber die heterosexuelle Verbindung durch die zunächst einmal natürliche Privilegierung zur Fortpflanzung einen herausragenden Anteil am Bestand der Bevölkerung und damit ihrer existenziellen Nachkommenschaft hat, stellt ein unveränderbaren Vorrang dar, den es von mir als Homosexuellem anerkennen zu gilt.

An dieser Prävalenz ändert auch der Umstand nichts, dass gleichsam heterosexuelle Menschen in einzelnen Fällen aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht zeugungsfähig sind – oder dass der immer weitergehende Versuch, schwulen und lesbischen Paaren auf künstlichen und sonstigen Wegen zur „Elternschaft“ zu verhelfen, den Eindruck einer angeblichen Gleichrangigkeit vermittelt.

Dass sich Mann und Frau auch im evolutionären Sinne als ideale Verbindung herausstellen, zeigt sich aber nicht nur durch die Zeugungsfähigkeit, sondern auch die als sich symbiotisch ergebende Ergänzung im Geschlechtsverkehr, die – mit Verlaub – in homosexuellen Fällen (aus eigener Erfahrung) nicht selten zu einer funktionalisierten Notwendigkeit der Befriedigung verkommen ist oder durch schmerzhaft und asymmetrisch anmutendes Zusammenspiel einer gewissen Natürlichkeit entbehrt.

Entsprechend ist es für mich als Teil einer Minderheit, die die homosexuell orientierten Mitbürger auch heute weiterhin verkörpern, eine Selbstverständlichkeit an Solidarität, dass ich die Relevanz der heterosexuellen Ehe als für die Gesellschaft unverzichtbares Exempel und lebensnotwendigen Bestandteil der Zukunft mit gewissen Vorteilen fördere.

Damit geht keine Minderung der Wertigkeit schwul-lesbischer Gefühle einher, die ohnehin nicht staatlich klassifiziert werden können. Und auch darüber hinaus ergibt sich durch eine Betonung der Einzigartigkeit des Miteinanders aus Mann und Frau kein gesetzmäßiger Nachrang, da Homosexuellen die universellen Menschenrechte nicht vorenthalten werden. Eine Akzentuierung durch eine Zuordnung eines außerordentlichen Status ist dagegen in unserem Grundgesetz gängig und so lange als legitim anzusehen, wie keine Ungleichbehandlung des Individuums in seiner Redlichkeit erfolgt.

Entsprechend scheint es nicht nur eine beabsichtigte und strategische Vermischung von Definitionen, wenn der Bundesrat mit dem Anspruch zur Einführung der „Homo-Ehe“ die Diskriminierung von Menschen aufgrund deren „sexuellen Identität“ vermindern will. Sie soll offenbar darüber täuschen, dass eine Ausweitung des Ehe-Begriffs eben keine automatische Garantie auf verfassungsgemäße Rechtfertigung erfahren kann, weil Anforderungen auf Basis der „sexuellen Orientierung“ nicht selbstverständlich aus unserem Grundgesetz abzuleiten sind.

Insofern fordere ich Sie auf, den Gesetzentwurf richtig zu stellen und etwaige Verunsicherungen, die durch die ambivalente Nutzung der Formulierungen in Ihrem Papier entstehen können.

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27 in 78465 Konstanz
Webpräsenz: www.Dennis-Riehle.de

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